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EFAS – Einheitliche Finanzierung der Leistungen: Was hat die Volksabstimmung 2024 verändert?

Am 24. November 2024 stimmte das Schweizer Volk in einer Volksabstimmung über die Einheitliche Finanzierung der Leistungen im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ab. Ziel der Abstimmung war es, eine gerechtere und transparentere Finanzierungsstruktur im Gesundheitswesen einzuführen, die sowohl die ambulante als auch die stationäre Gesundheitsversorgung einheitlich finanziert. Die Anpassung des KVG betrifft insbesondere den Übergang von einem System, das zwei separate Finanzierungskanäle für ambulante und stationäre Behandlungen hatte, hin zu einem einheitlichen Modell. Dieser Schritt soll für mehr Klarheit, Fairness und eine bessere Kontrolle der Gesundheitskosten sorgen.