Den Ruhestand im Ausland verbringen

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Den Ruhestand im Ausland verbringen – mit diesem Gedanken spielen manche Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz. Spanien, USA und viele andere Länder, in denen es wesentlich wärmer als in der Schweiz ist, stehen ganz oben auf der Wunschliste. Wer in der Schweiz gelebt und gearbeitet hat und seinen Ruhestand im Ausland verbringen möchte, kann sich die Schweizer AHV-Rente ins Ausland auszahlen lassen. In unserem Beitrag erläutern wir Ihnen, was Sie dazu wissen sollten.

Die Rente im Ausland verbringen – das sollten Sie wissen

Das Recht, die Schweizer AHV-Rente im Ausland zu beziehen, haben Schweizerinnen und Schweizer sowie Bürger eines EFTA- oder EU-Staates. In der Regel wird die Rente in der Währung des Landes ausgezahlt, in das die Personen ausgewandert sind. Dabei muss das Ganze im Vorfeld beantragt werden, wobei der genaue Zeitpunkt vom Zeitpunkt der Abreise abhängig ist. 

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen – dann sollten Sie das wissen:

  • Beziehen Sie bereits Ihre AHV-Rente, informieren Sie die für Sie zuständige AHV-Ausgleichskasse über Ihr Vorhaben. Diese übergibt die Akten an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf. Sobald Sie ins Ausland gezogen sind, ist die Schweizerische Ausgleichskasse für Sie zuständig und Sie beziehen zukünftig Ihre Rente von dort.

  • Haben Sie bisher Ergänzungsleistungen zur AHV oder die Hilfslosenentschädigungen erhalten, verlieren Sie diese Zusatzleistungen beim Wegzug ins Ausland – das sollten Sie wissen.

Wohnen Sie bei Ihrer Pensionierung bereits im Ausland, beantragen Sie die Auszahlung der Schweizer AHV-Rente ins Ausland. Auch hier ist die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf Ihr Ansprechpartner und sagt Ihnen, an welche Stelle Sie sich in welchem Fall wenden müssen.

Die Renten der 2. und 3. Säule – ebenfalls im Ausland beziehbar?

Die 2. Säule der Rente, die Berufliche Vorsorge, können Sie ebenfalls im Ausland beziehen. In dem Fall wenden Sie sich an die Pensionskasse, um sich über die Vorkehrungen zu informieren.

Bei der privaten Vorsorge, also der 3. Säule der Rente, spielt es keine Rolle, wo Sie nach der Pensionierung leben. Um die Modalitäten des Kapitalrückzugs zu klären, wenden Sie sich an die Einrichtung der 3. Säule.

Der Ruhestand im Ausland – Vorbereitung ist nötig

Bei Fragen bezüglich des Ruhestands im Ausland wenden Sie sich an die Ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Dies sind entweder die Botschaften oder das Konsulat des jeweiligen Landes. Ist es Ihnen nicht möglich, die nötigen Auskünfte in der Schweiz zu erhalten, wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung des betreffenden Landes. Meist erhalten Sie gegen eine Vergütung die entsprechenden Informationen beziehungsweise nehmen diese die notwendigen Abklärungen vor. 

Von Land zu Land sind die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften unterschiedlich. Manche Länder sind, wenn es um die Erteilung von Daueraufenthaltsgenehmigungen geht, eher zurückhaltend. Manche Länder lassen sich auf eine Genehmigung ein, wenn Sie in das Land investieren. 

In einem weiteren Artikel zeigen wir Ihnen auf, was Sie beim Auswandern in puncto Papiere und Co wissen müssen.

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