Patientenverfügung

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Mit zunehmendem Alter denken viele über den Sinn einer Patientenverfügung nach. Und gerade in der Corona-Pandemie kamen diese Gedanken oftmals häufiger und intensiver auf. Viele stellen und stellten sich die Frage: „Was passiert, wenn ich beispielsweise an Corona erkranke und lebensverlängernde Massnahmen brauche? Möchte ich das?“ Genau solche Fragen werden mit der Patientenverfügung im Vorfeld beantwortet. In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungsfragen für Sie relevant sind, wenn Sie nicht mehr selbst darüber entscheiden können. In der Verfügung geben Sie mitunter die Person oder die Personen an, die Sie vertreten sollen.

Die Patientenverfügung – das sollten Sie wissen

Wenn Sie es in Betracht ziehen, eine Patientenverfügung zu verfassen, sollten Sie im Vorfeld mit den Personen, die Sie als vertretungsberechtigt benennen möchten, reden. Auch Gespräche mit Fachpersonen sind ein wichtiger Punkt beim Verfassen der Verfügung.

So halten Sie im Voraus fest, welche medizinischen Massnahmen durchgeführt werden sollen und welche Sie ablehnen. Dadurch können Ärzte im Falle des Falles nach Ihrem Willen handeln. Eine Patientenverfügung zu verfassen, entlastet Ihre Angehörigen, denn Sie nehmen ihnen teilweise schwerwiegende Entscheidungen im Vorfeld ab. Damit die Verfügung gültig ist, muss Sie unterschrieben werden. 

Die Patientenverfügungen werden nach den folgenden Arten unterschieden:

  • Die knapp gehaltene Standard-Patientenverfügung und

  • die massnahmenorientierte Verfügung, die sich an den bestehenden Krankheiten orientiert.

Die Patientenverfügung darf nicht durch eine Drittperson verfasst werden. Sie können Ihre Vorgaben für die Patientenverfügung zu Hause auf einem Blatt notieren, dieses mit Datum und Unterschrift versehen, bei Ihrem Hausarzt oder den Angehörigen deponieren. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, auf Online-Plattformen Vordrucke herunterzuladen, das Formular auszufüllen und online abzuspeichern. In diesen Fällen teilen Sie Ihren Angehörigen oder dem Hausarzt den Aufbewahrungsort der Verfügung mit. Sinnvoll ist es, im Portemonnaie einen Hinweis auf die Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort mitzuführen.

Änderungen bei einer bestehenden Patientenverfügung

Manche Personen – vielleicht auch Sie – sind während und durch die Corona-Pandemie ins Grübeln gekommen. „Was passiert, wenn ich schwer an Covid-19 erkranke und beatmet werden muss?“ Ihre bisherige Patientenverfügung beinhaltet jedoch nicht diese Massnahme? Dann reicht es aus, Ihre grundsätzliche Haltung im Falle einer Covid-19-Erkrankung auf einem zusätzlichen Blatt zu formulieren und der Patientenverfügung beilegen. Wichtig sind das Datum und Ihre Unterschrift, ansonsten ist die Ergänzung wertlos. Zudem müssen Sie Ihr persönliches Umfeld und Ihren Arzt über das zusätzliche Blatt informieren.

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