Den Ruhestand im Ausland verbringen – was Sie zu Visum, Reisepass und Co wissen sollten

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Sie möchten den Ruhestand im Ausland, beispielsweise in den USA oder Spanien verbringen? Dies bedarf einer guten Vorbereitung, vor allem wenn Sie Ihre Rente im Ausland beziehen möchten. In dem vorhergehenden Artikel (Link) haben wir Ihnen bereits einen Überblick gegeben, worauf Sie im Vorfeld achten müssen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen Tipps, was Sie zu Visum, Reisepass und Co wissen sollten.

Die Ansprechpartner für Ihr Vorhaben

Ihre Fragen bezüglich Auswandern, Einreisebestimmungen, Zoll und dergleichen, beantworten die offiziellen Ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Das sind die Konsulate beziehungsweise die Botschaften. Gibt es für das Land, in das Sie auswandern möchten, keine Botschaft oder kein Konsulat in der Schweiz, wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung in Ihrem Zielland. Gegen eine Gebühr sind diese bereit, Ihnen Fragen zu beantworten und besondere Abklärungen vorzunehmen. 

Die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen

Was die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen angeht, gibt es von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben. Manche Länder erteilen Daueraufenthaltsgenehmigungen nur ungern an pensionierte Neueinwanderinnen und -einwanderer. 

Visum, Reisepass und Aufenthaltsbewilligung

Um für einen Daueraufenthalt die Genehmigung zu erhalten, benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Je nach Land ist zudem ein Visum notwendig. Die Aufenthaltsbewilligungen werden von der Botschaft oder vom Konsulat des jeweiligen Landes von den offiziellen Vertretungen in der Schweiz erteilt. In der Regel erhalten Sie die entsprechenden Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbedingungen auf den Webseiten des jeweiligen Landes. 

In manchen Ländern erhalten Sie ein spezielles Rentnervisum, das mehrere Jahre gilt und verlängert wird. Um in ein Land auszuwandern, sind oftmals Nachweise über ein lebenslang gesichertes Einkommen erforderlich. Teilweise verlangen manche Staaten, dass Sie einen Betrag als Depot bei einer Bank hinterlegen. Zudem müssen Pensionierte eine Krankenversicherung vorweisen. Selbst wenn Sie sich nicht das gesamte Jahr über in dem Land aufhalten, benötigen ausländische Rentenberechtige in aller Regel eine Aufenthaltsbewilligung. Auch wenn Sie den Wohnsitz nicht auf Dauer in das Land verlegen möchten, sind die Aufenthaltsvorschriften des jeweiligen Landes zu befolgen. 

Im Gastland angekommen – das ist jetzt zu beachten

Nach der Ankunft im gewünschten Gastland müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde (Immigrationsbehörde) anmelden, wobei die Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Bestimmungen und Fristen zu informieren.

Schweizerinnen und Schweizer, die ihren bisherigen Wohnsitz in der Schweiz gemeldet haben, müssen sich bei der schweizerischen Auslandvertretung (Konsulat oder Botschaft) anmelden – und das innerhalb von 90 Tagen nach der Abmeldung in der Schweiz.

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