Welche Arten von Altersvorsorgen gibt es?

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In der Schweiz gibt es die 3 Säulen für die Rente, sprich Altersvorsorge. Das 3-Säulen-Prinzip basiert auf unterschiedlichen Vorsorgesektoren, die teilweise gesetzlich, teilweise beruflich und teilweise privat getragen werden. Dabei sind die beiden ersten Säulen obligatorisch, die dritte Säule ist freiwillig und auf privater Basis.

Die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge bildet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatz bei Militärdienst (EO), die Mutterschaft und die Arbeitslosenversicherung (ALV), die aus Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden. 

Die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge, die ab einem bestimmten Jahreseinkommen zum Tragen kommt.

Die dritte Säule ist die Privatvorsorge, die auf freiwilliger Basis ist und teilweise mit Steuervorteilen belohnt wird.

Die obligatorische Altersvorsorge mit den Säulen 1 und 2

Alle Schweizer Bürger zahlen automatisch in die 1. und 2. Säule der Altersvorsorge ein, um das Existenzminimum zu sichern. Diese Art der Vorsorge sichert, dass Männer ab dem Alter von 65 Jahren, Frauen ab 64 Jahren, die Rente erhalten. Dabei wird die 1. Säule über ein so genannten Umlageverfahren finanziert, basierend auf dem Solidaritätsprinzip: Jung zahlt für Alt, die Vielverdiener unterstützen die Geringverdiener und die laufenden Renten finanzieren sich aus den laufenden Einnahmen. 

Die 2. Säule bildet die berufliche Altersvorsorge und die Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Die 2. Säule ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, deren jährliches Einkommen CHF 21'510 übersteigt. Mit Vollenden des 17. Lebensjahres werden Invalidität und Tod versichert, die Altersleistungen ab dem 24. Lebensjahr. Durch die Einzahlung in die Pensionskasse soll der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden. 

Die 3. Säule in der Altersvorsorge der Schweiz

Mit der 3. Säule, die auf freiwilliger Basis basiert, soll Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben werden, den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand weiterhin zu erhalten. Wer privat mit der 3. Säule vorsorgt und dies bereits frühzeitig beginnt, erhält auch Steuervorteile.

Die Säule 3a, die gebundene Vorsorge mit Steuervorteil 

Die Anlageform der Säule 3a ist eine gebundene Vorsorgevereinbarung mit einer gebundenen Vorsorgeversicherung bei einer Versicherung oder einer Bank. Durch das regelmässige Einzahlen wird die Rente angespart und der Einzahlende erhält Steuervorteile, die mit Bundesmitteln gefördert werden. Das eingezahlte Geld steht während der gesamten Einzahlungsdauer nicht zur Verfügung, kann auch vor dem Ruhestand nur in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt werden. Wird beispielsweise eine Hypothek amortisiert, können die Zahlungen der Säule 3a dafür aufgewendet werden.

Die Säule 3b, die freie Altersvorsorge

Im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b nicht an feste Vorsorgeformen gebunden und das Geld ist auch jederzeit verfügbar. Allerdings gibt es hier auch keine steuerlichen Vorteile. Es geht hier eher darum, sich weitere Rücklagen fürs Alter zu erschaffen und die Maximalbeiträge in der Säule 3a bereits ausgeschöpft hat – wenn es finanziell leistbar ist.

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