Alternativen zum Testament

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In einem vorhergehenden Beitrag haben wir alles Wissenswerte zur Erstellung des Testaments zusammengefasst. Dieser Beitrag nennt Ihnen nun Alternativen zum Testament.

Der Erbvertrag

In der Schweiz wird der Erbvertrag zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Personen, den Erben, geschlossen. Der Erbvertrag bedarf einer öffentlichen Beurkundung – anders als beim Testament. Zudem kann ein Erbvertrag nicht widerrufen oder einseitig geändert werden. Bis auf einige Ausnahmen wie beispielsweise bewussten Täuschungen ist die einseitige Auflösung nur mit grossen Anstrengungen oder gar nicht möglich.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Nicht immer ist ein Erbvertrag sinnvoll. Durch das Testament hat der Erblasser einen grösseren Spielraum und mehr Möglichkeiten, was den Nachlass betrifft. Für den Erbvertrag sollten diese Voraussetzungen gegeben sein:

  • Beispielsweise möchte sich ein Paar gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dadurch verzichten die Kinder auf ihre Pflichtteilsansprüche – was jedoch mit einem Anwalt für Erbrecht im Vorfeld besprochen werden sollte.

  • Durch die hohe Bindungswirkung ist der Erbvertrag dann sinnvoll, wenn der Erblasser einer bestimmten Person die Erbschaft verbindend zusichern möchte. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Erbe Vorleistungen in Form von Pflegeleistungen im Alter getätigt hat.

  • Mit dem Erbvertrag können Sie über eine Unternehmensnachfolge bestimmen. Die Unternehmensnachfolge kann in dem Vertrag detailliert bestimmt und geregelt werden.

Damit der Erbvertrag gültig ist, muss dieser von einem Notar beurkundet werden. Um den Erbvertrag wasserdicht und ohne Formfehler zu gestalten, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht wenden. 

Schenkungen und Schenkungsverträge

Mit einer Schenkung oder einem Schenkungsvertrag wird das Erbe bereits zu Lebzeiten verteilt. Dabei können Vermögenswerte oder Geld übergeben werden. Dazu zählen beispielsweise das Haus, das Auto oder eine sonstige Immobilien. Beachten Sie, dass bei einer Schenkung die Schenkungssteuer fällig wird.

Wann ist ein schriftlicher Schenkungsvertrag sinnvoll?

Ein schriftlicher Schenkungsvertrag ist davon abhängig, was verschenkt wird. Bei einer so genannten „Handschenkung“ bedarf es keines Vertrags. Werden allerdings wertvolle Gegenstände wie beispielsweise ein Haus oder eine hohe Bargeldsumme verschenkt, ist ein Schenkungsvertrag sinnvoll. Das Schenkungsversprechen muss vom Notar beurkundet werden, das heisst, es bedarf einer vertraglichen Vereinbarung, die sinnvollerweise bei einem Anwalt für Erbrecht abgeschlossen wird.

Mit einem Schenkungsvertrag kann im Zweifelsfall die Schenkung nachgewiesen werden und nicht, beispielsweise bei einem Bargeldbetrag, als Darlehen interpretiert werden. Zudem besteht für den Schenkenden die Möglichkeit, gewisse Bedingungen in dem Vertrag aufzuführen. So kann er zum Beispiel angeben, dass bei Nichterfüllung der genannten Bedingungen das Geschenk zurückgefordert werden kann.

Wichtig bei dem Schenkungsvertrag ist, dass dieser keine Formfehler enthält und von einem Notar beurkundet wird. 

Hinweis: Die Schenkungssteuer in der Schweiz

Unter Umständen fällt bei einer Schenkung in der Schweiz Schenkungssteuer an. Ob diese anfällt und wenn ja, in welcher Höhe, hängt vom verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten ab. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt auch vom Wert der Schenkung ab. Die direkten Nachfahren wie die eigenen Kinder sind meist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

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